2. RepublikDie Republik
ist eine
Regierungsform, in der der Staat nicht mehr eine private
Sache eines Königs ist, der gut oder schlecht regiert,
sondern ein öffentliches Recht aller Bürger.
Republik -
res publica
(öffentliche Sache) - Der Staat geht alle etwas
an. Indem die Bürger ihre Vertreter wählen, können
sie die Politik des Staates mitbestimmen.
Während der Zeit der
Republik, die mehr als 400 Jahre dauerte, wurde Rom vom Senat
regiert.
Der Senat (300 adelige Römer = Senatoren) fällte die wichtigsten Entscheidungen, er
diskutierte und beschloss die Gesetze, d.h. er passte auf, ob
die Gesetze richtig waren und ordnete ihre Durchsetzung
an.
Der Senat wählte zwei Konsuln, die ihr Amt ein Jahr lang
ausübten. Die Aufgaben der Konsuln waren die Heerführung und
die Leitung der Verwaltung. Die Volksversammlung der einfachen Bürger Roms (Plebejer) stimmte über die Vorschläge des Senats ab. Sie wählte aus ihrer Mitte Volkstribunen, die ihre Rechte vertreten sollten. So konnte ein Volkstribun gegen Entscheidungen des Senats ein Veto einlegen.
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Senatus Populus que Romanus (Senat und Volk von Rom) |