Abschnittsübersicht

    • Verschiedene Herrschaftsformen

    • Die Geschichte des Römischen Reiches ist in drei Perioden gegliedert.

      Jede Periode entspricht einer anderen Regierungsform.


      1. Monarchie
      Zunächst herrschten etruskische Könige in Rom.
      Der letzte König wurde vom römischen Adel um 500 v. Chr. gestürzt.
       

      2. Republik

      Die Republik ist eine Regierungsform, in der der Staat nicht mehr eine private Sache eines Königs ist, der gut oder schlecht regiert, sondern ein öffentliches Recht aller Bürger.

      Republik - res publica (öffentliche Sache) - Der Staat geht alle etwas an.
      Indem die Bürger ihre Vertreter wählen, können sie die Politik des Staates mitbestimmen.

      Während der Zeit der Republik, die mehr als 400 Jahre dauerte, wurde Rom vom Senat regiert.
      Der Senat (300 adelige Römer = Senatoren) fällte die wichtigsten Entscheidungen, er diskutierte und beschloss die Gesetze, d.h. er passte auf, ob die Gesetze richtig waren und ordnete ihre Durchsetzung an.
      Der Senat wählte zwei Konsuln, die ihr Amt ein Jahr lang ausübten. Die Aufgaben der Konsuln waren die Heerführung und die Leitung der Verwaltung.
      Die Volksversammlung der einfachen Bürger Roms (Plebejer) stimmte über die Vorschläge des Senats ab. Sie wählte aus ihrer Mitte Volkstribunen, die ihre Rechte vertreten sollten. So konnte ein Volkstribun gegen Entscheidungen des Senats ein Veto einlegen.
      S.P.Q.R.Senatus Populusque Romanus
      (Senat und Volk von Rom)

      3. Kaiserzeit

      Nach der Ermodung von Julius Caesar übernahm sein Neffe Oktavian (Kaiser Augustus) die Macht.
      Ab diesem Zeitpunkt herrschten Kaiser über das Römische Reich.


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    • Für Interessierte

      Der Ständekampf - Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern

      Ursprünglich hatten die Plebejer kaum Rechte. Alle Vorrechte im römischen Staat hatten die Patrizier. Dagegen lehnten sich die Plebejer aber wiederholt auf.

      Erfolge der Plebejer

      1. Einspruchsrecht im Senat durch Volkstribunen (Vertreter der Plebejer)
      2. Aufhebung des Heiratsverbotes zwischen Patriziern und Plebejern
      3. Zugang zu allen Staatsämtern
      4. Zwölftafelgesetz

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