2. Republik
Die Republik
ist eine
Regierungsform, in der der Staat nicht mehr eine
private Sache eines Königs ist, der gut oder schlecht
regiert, sondern ein öffentliches Recht aller
Bürger.
Republik -
res publica
(öffentliche Sache) - Der Staat geht alle etwas
an.
Indem die Bürger ihre Vertreter wählen, können sie die
Politik des Staates mitbestimmen.
Während der Zeit
der Republik, die mehr als 400 Jahre dauerte, wurde Rom
vom Senat regiert.
Der Senat
(300 adelige Römer = Senatoren) fällte die wichtigsten
Entscheidungen, er diskutierte und beschloss die
Gesetze, d.h. er passte auf, ob die Gesetze richtig
waren und ordnete ihre Durchsetzung an.
Der Senat wählte zwei Konsuln, die ihr Amt ein
Jahr lang ausübten. Die Aufgaben der Konsuln waren die
Heerführung und die Leitung der Verwaltung.
Die Volksversammlung der einfachen Bürger Roms
(Plebejer) stimmte über die Vorschläge des Senats ab.
Sie wählte aus ihrer Mitte Volkstribunen, die
ihre Rechte vertreten sollten. So konnte ein
Volkstribun gegen Entscheidungen des Senats ein Veto
einlegen.
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Senatus
Populus que Romanus
(Senat und Volk von Rom)
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